Im Rahmen der ambulanten Versorgung übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Häusliche Krankenpflege sowie ggf. notwendige Hilfs- und Heilmittel.
Häusliche Krankenpflege gliedert sich dabei in zwei grobe Bereiche:
- die Behandlungspflege:
Als Behandlungspflege werden Tätigkeiten bezeichnet, die die medizinische und therapeutische Behandlung durch den Arzt/ die Ärztin unterstützen. Sie werden auf ärztliche Anordnung durch einen Pflegedienst erbracht und umfassen Maßnahmen wie bspw. Hilfen bei der Messung wichtiger medizinischer Daten (Blutdruck / Blutzucker / Flüssigkeitsbilanz / etc.), die Unterstützung bei der Medikamentenaufnahme (Augentropfen, Tabletten, Spritzen, etc.); die Versorgung von Wunden und vieles mehr.
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Mit Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetztes am 01.01.2016 hat der Gesetzgeber eine Versorgungslücke geschlossen. Versicherte können nun wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung über die Krankenkasse Grundpflege und hauswirtschaftliche Unterstützung erhalten. |
Wie bei fast allen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Zuzahlung zu leisten (Ausnahme: es liegt eine Befreiung von dieser Zuzahlung vor). Weitere Informationen zu den oben beschriebenen Leistungen und zur Höhe der ggf. anfallenden Zuzahlung haben wir für Sie in diesen Informationsblättern zusammengefasst (zum Download bitte auf das Bild klicken):
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Fotos: ASB/A.Franke; Fotolia/Ljupco Smokovski